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Elementarversicherung: Was ist nicht versichert?

Nils Franke 8 Min. Lesezeit

Elementarversicherung: Was ist nicht versichert?

Der Keller steht unter Wasser – und die Versicherung zahlt trotzdem nicht. Dieser Satz überrascht viele Eigentümer, ist aber häufiger Alltag, als man denkt. Denn ob Wasser im Haus steht, sagt noch nichts darüber aus, ob ein Schaden ersetzt wird.

Entscheidend ist allein die Ursache. Genau daran scheitern die meisten Regulierungen: Der Schaden sieht nach einem klaren Fall aus, fällt aber unter einen Ausschluss. Dieser Beitrag zeigt mit konkreten Beispielen, welche Schäden die Elementarversicherung nicht übernimmt – und warum.

Zur Einordnung in einem Satz: Versichert sind nur acht Naturgefahren von Überschwemmung bis Vulkanausbruch – der volle Umfang steht im Beitrag was die Elementarversicherung abdeckt und wann sie sinnvoll ist. Hier geht es ausschließlich um die andere Seite: die Lücken.

Warum die Ursache über die Leistung entscheidet

Die Elementarversicherung leistet nur, wenn eine der vertraglich genannten Naturgefahren den Schaden ausgelöst hat. Dieselbe Pfütze im Souterrain kann daher ein klarer Versicherungsfall sein oder ein glatter Ausschluss – je nachdem, woher das Wasser kam.

Kam es von oben oder von der Seite, weil ein Fluss ausuferte oder Starkregen die Straße überflutete, sind Sie meist im Schutz. Kam es von unten aus dem Boden oder aus einem geplatzten Rohr, stehen Sie außerhalb. Diese eine Linie erklärt fast jede Ablehnung.

Diese Schäden sind nicht versichert

Sechs Fälle führen in der Praxis am häufigsten zur Ablehnung. Sie sehen alle nach einem Elementarschaden aus – sind aber keiner.

Sturm und Hagel: das zahlt die Grunddeckung

Sturm und Hagel sind keine Elementargefahren. Deckt ein Orkan Dachziegel ab und Regen dringt durch das offene Dach, reguliert die Grunddeckung der Sturm- und Hagelversicherung – nicht die Elementardeckung. Wer nur an Elementar denkt, sucht die Leistung an der falschen Stelle.

Beispiel: Ein Sturm reißt Ziegel vom Dach, in der Nacht regnet es ins Schlafzimmer. Der Eigentümer meldet einen Elementarschaden – und wird abgewiesen. Zuständig ist die Grunddeckung, der Schaden wird dort auch ersetzt.

Grundwasser, das nicht an die Oberfläche tritt

Hier liegt der häufigste Irrtum. Grundwasser ist nur mitversichert, wenn es infolge einer Überschwemmung an die Erdoberfläche steigt. Drückt es dagegen von unten durch Bodenplatte oder Kellerwand ins Haus, ohne dass es oben zu einer Überschwemmung kommt, gibt es keine Leistung.

Beispiel: Nach einem nassen Winter steht das Grundwasser hoch. Im Heizungskeller sammelt sich Wasser, die Wände durchfeuchten – draußen war nie eine Überflutung. Für die Versicherung gilt aufsteigendes Grundwasser durch das Mauerwerk als Ursache. Das ist ein Abdichtungs- und Bauthema, kein Naturereignis.

Sturmflut: ausdrücklich ausgeschlossen

Schäden durch Sturmflut sind für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau ausgeschlossen. Das trifft küstennahe Lagen: Läuft das Meer bei einer Sturmflut auf und dringt in die Häuser, greift die Elementardeckung nicht.

Beispiel: An der Nordseeküste überspült eine Sturmflut die Uferstraße, das Wasser läuft in die Erdgeschosse. So eindeutig der Schaden aussieht – er fällt unter den Sturmflut-Ausschluss und wird nicht ersetzt.

Rohrbruch und Leitungswasser

Platzt im Haus ein Wasserrohr, ist das kein Naturereignis, sondern ein Leitungswasserschaden. Dafür gibt es einen eigenen Schutz in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Die Elementardeckung ist nicht zuständig – auch wenn der Wasserschaden im Ergebnis gleich aussieht.

Beispiel: Ein korrodiertes Zuleitungsrohr platzt, das Badezimmer wird überflutet, Wasser zieht in die Wohnung darunter. Ein Elementarschaden ist das nicht – reguliert wird über die Leitungswasserdeckung.

Feuchtigkeit und Schimmel aus Baumängeln

Schäden ohne Naturereignis sind grundsätzlich außen vor. Dazu zählt eindringende Feuchtigkeit, die auf eine defekte Abdichtung oder einen Baumangel zurückgeht. Sie entsteht langsam, nicht durch ein plötzliches Ereignis – und ist damit kein Fall für die Elementarversicherung.

Beispiel: An der Kellerwand zeigen sich feuchte Flecken und Schimmel. Ursache ist eine gealterte Außenabdichtung, nicht Regen oder Hochwasser. Der Schaden ist eine Bausache und wird nicht ersetzt.

Regen oder Schnee durch offene Fenster

Dringen Regen, Hagel oder Schnee durch ein nicht ordnungsgemäß geschlossenes Fenster ein, ist der Schaden nicht versichert. Ausnahme: Ein Sturm oder Hagel hat die Öffnung selbst verursacht und dabei das Gebäude beschädigt.

Beispiel: Bei einem Gewitter stand das Kellerfenster gekippt. Der Starkregen läuft hinein und durchnässt den Lagerraum. Weil das Fenster offen war, besteht kein Schutz.

Feuchter Kellerboden, an dem Grundwasser durch die Bodenplatte drückt, während es draußen keine Überschwemmung gibt
Grundwasser von unten: ohne Überschwemmung nicht gedeckt

Schadenbeispiele im Überblick

Die folgende Übersicht fasst typische Fälle zusammen, in denen die Elementarversicherung nicht leistet – und nennt jeweils den Grund.

Nicht versicherte Schäden – Beispiele und Grund – Quelle: GDV, VGB 2022 (A 5.5, A 20.1.4)
Schaden (Beispiel) Warum nicht versichert
Grundwasser im trockenen KellerTritt nicht an die Oberfläche
Meerwasser bei SturmflutSturmflut ausgeschlossen
Regen durch abgedecktes DachSache der Grunddeckung
Geplatztes Wasserrohr im BadLeitungswasserschaden
Schimmel an der KellerwandBaumangel, kein Ereignis
Rückstau ohne SicherungObliegenheit verletzt
Regen durch offenes FensterFenster nicht geschlossen
Risse durch trockenen BodenTrockenheit ausgeschlossen

Versichert oder nicht: die Ursachen

Ob die Elementarversicherung leistet, hängt allein an der Ursache. Diese Übersicht ordnet die typischen Situationen zu und zeigt, wo ein Schaden sonst gedeckt sein kann.

Zuordnung nach Ursache – Grundlage: GDV, VGB 2022
Situation / Ursache Elementar? Sonst gedeckt über
Überschwemmung nach Starkregen
Rückstau aus dem Kanal
Grundwasser ohne Überschwemmungnicht versichert
Sturmflut vom Meernicht versichert
Sturm- oder HagelschadenGrunddeckung
Geplatztes Rohr im HausLeitungswasserschutz
Feuchtigkeit durch Baumangelnicht versichert
Sturmflut an einer Nordseeküste, Meerwasser läuft über die Uferpromenade und dringt in die Erdgeschosse der Häuser
Sturmflut: eindeutiger Schaden, klarer Ausschluss

Rückstau: versichert, aber mit Bedingungen

Rückstau gehört zu den versicherten Gefahren – er ist sogar einer der häufigsten Wasserschäden an Häusern ohne Gewässer in der Nähe. Doch der Schutz ist an Voraussetzungen geknüpft, die viele Eigentümer übersehen.

Nach den Musterbedingungen müssen in rückstaugefährdeten Räumen funktionsfähige Rückstausicherungen bereitgehalten werden (VGB 2022, A 20.1.4). Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

Beispiel: Bei Starkregen drückt Kanalwasser durch die Kellerabläufe ins Haus. An sich ein versicherter Rückstauschaden – doch die vorgeschriebene Rückstausicherung fehlte. Der Versicherer kürzt die Leistung erheblich. Prüfen Sie Ihre Sicherung, bevor der Schaden eintritt, nicht danach.

Woran Sie Ihre Deckungslücke erkennen

Eine Lücke zeigt sich nicht im Schadenfall, sondern vorher – im Vertrag. Drei Prüfschritte genügen, um die eigene Situation einzuordnen.

Gute Zeichen

  • Steht die Elementardeckung in Gebäude- und Hausratpolice?
  • Ist eine Rückstausicherung vorhanden und gewartet?
  • Sind Fenster und Lichtschächte im Keller gesichert?

Warnzeichen

  • Schutz nur in einer der beiden Policen
  • Grundwasserlage ohne geklärte Ursache
  • Feuchteschäden, die eigentlich Bausache sind
Feuchte Kellerwand mit abblätterndem Putz und Salzausblühungen als Zeichen eines Bau- und Abdichtungsmangels
Feuchte aus Baumängeln ist kein Versicherungsfall
Fachbegriffe im Überblick
Überschwemmung
Überflutung des Grundstücks durch Ausuferung von Gewässern, Niederschläge oder dadurch austretendes Grundwasser.
Rückstau
Wasser, das aus überlastetem Kanalnetz durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt.
Rückstausicherung
Mechanische Sicherung in der Abwasserleitung; oft Voraussetzung für die Rückstau-Deckung.
Sturmflut
Auflaufendes Meerwasser bei Sturm; für Überschwemmung und Rückstau ausgeschlossen.
Grunddeckung
Basisschutz der Wohngebäudeversicherung, unter anderem gegen Feuer, Sturm und Hagel.
Obliegenheit
Vertragliche Pflicht des Versicherten; wird sie verletzt, kann die Leistung gekürzt werden.

Fazit nach meinen 30 Jahren Branchenerfahrung

In dreißig Jahren habe ich kaum einen Elementarschaden erlebt, der an der Deckung selbst scheiterte. Der Eigentümer hielt eine Ursache für versichert, die es nie war – das Grundwasser von unten, die Feuchte aus der Kellerwand, den Rohrbruch hinter dem Putz. Der Schaden war echt, nur die Ursache stand außerhalb des Vertrags.

Meine Empfehlung, unabhängig davon, bei wem Sie versichert sind: Prüfen Sie nicht, ob „Elementar" in Ihrem Vertrag steht, sondern gegen welche Ursachen – und ob Ihre Rückstausicherung wirklich funktioniert. Das sind die beiden Punkte, an denen es bei Häusern im Binnenland am häufigsten hakt. Wer weiß, wo sein Schutz endet, trifft im Ernstfall keine falsche Annahme mehr. Setzen Sie sich einmal zehn Minuten mit Ihren Bedingungen hin – und wenn Sie einen zweiten Blick darauf möchten, bin ich für Sie da.

Häufige Fragen

Was ist in der Elementarversicherung nicht versichert?
Sturm und Hagel (das trägt die Grunddeckung), Grundwasser ohne Überschwemmung, Sturmflut, Rohrbrüche und Feuchtigkeit aus Baumängeln. Versichert sind nur die genannten Naturgefahren.
Zahlt die Elementarversicherung bei Grundwasser im Keller?
Nur wenn das Grundwasser infolge einer Überschwemmung an die Oberfläche tritt. Drückt es von unten durch Bodenplatte oder Wände in einen sonst trockenen Keller, ist der Schaden nicht versichert.
Ist Sturmflut in der Elementarversicherung versichert?
Nein. Sturmflut ist für Überschwemmung und Rückstau ausdrücklich ausgeschlossen. Läuft bei einer Sturmflut Meerwasser ins Gebäude, wird der Schaden nicht ersetzt.
Warum zahlt die Elementarversicherung bei Rückstau manchmal nicht?
Weil viele Bedingungen eine funktionsfähige Rückstausicherung verlangen. Fehlt sie oder ist sie nicht gewartet, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Sind Sturm und Hagel Elementarschäden?
Nein. Sturm und Hagel zählen nicht zu den Elementargefahren. Sie sind in der Wohngebäudeversicherung meist bereits in der Grunddeckung enthalten.

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