Was ist eine Gebäudeversicherung?

Genau genommen steht die Bezeichnung Gebäudeversicherung als Überbegriff für verschiedene Policen, mit welchen Haus- und Wohnungseigentümer ihre Gebäude bzw. Gebäudeteile absichern können. Zu den wichtigsten zählen dabei die Hausratversicherung, Gebäudeneubauversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Im landläufigen Gebrauch wird jedoch zumeist die Wohngebäudeversicherung als Synonym für die Gebäudeversicherung verwendet. Im Fall eines Elementarschadens wie beispielsweise Hochwasser oder Unwetter sowie anderer Katastrophen können Versicherungsnehmer also aufatmen. Je nach Wunsch wird diese Versicherungsvariante den individuellen Gegebenheiten angepasst. Daher ist es wichtig bereits vor Versicherungsabschluss über ein paar gewichtige Fragen nachzudenken:

  • Welche Leistungen benötige ich bei einer Gebäudeversicherung?
  • Was ist im Schadensfall zu tun?
  • Wer übernimmt die Kosten bei Mietausfällen?
  • Wer erstellt Gutachten bei Schadensfällen?
  • Wie lange werden Hotelkosten in Ernstfällen übernommen?
  • Was hat die Objektlage mit meinem Versicherungsvertrag zu tun?
  • Welche Richtlinien sind bei Wasserverlust zu beachten?
  • Was ist bei Bruch- und Frostschäden an Leitungswasserrohren zu beachten?
  • Wie kann ich die beste Versicherung für mich herausfiltern?

Zur besseren Unterscheidung wollen wir im Folgenden auf die wichtigsten Unterschiede der Versicherungsvarianten eingehen.

Inhaltsverzeichnis

Hausratversicherung

Durch eine solche Versicherung wird das Inventar eines Gebäudes abgesichert. Wie hoch die Summe der Hausratsversicherung veranschlagt wird, hängt mitunter vom Inventar ab. Hierzu gehört alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Neben der Einrichtung gehören hierzu auch Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Kommt es beispielsweise durch Feuer, defekte Leitungen oder Einbruch zu einem Schaden ersetzt der Versicherer den Neuwert. Dazu werden auch weitere Kosten beispielsweise für Übernachtungen im Hotel oder Aufräumarbeiten am Haus durch die Wohngebäudeversicherung übernommen.

Bauherrenversicherung

Während der Bauphase sollten Bauherren sich durch eine separate Versicherung gegen mögliche Beschädigungen und Probleme rund um sein Bauvorhaben absichern. Zu den Bausteinen einer solchen Absicherung des eigenen Hauses, durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, gehört unter anderem die Bauleistungsversicherung. Diese schützt vor finanziellen Rückschlägen aufgrund einer Zerstörung durch höhere Gewalt wie Sturm oder Hochwasser, welche während der Bauzeit auftreten und minimiert im Vergleich die finanziellen Folgen, die ohne eine entsprechende Vericherung aufgetreten wären.Absicherung des eigenen Hauses durch eine bauherrenhaftpflichtversicherung Feuerschäden werden durch eine solche Police ebenfalls abgedeckt, jedoch kann unter Umständen eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung sinnvoll sein.Diese Rohbauversicherung hilft dem Bauherren vor allem bei der Beschädigung durch Blitzschlag, Brand und ähnliche Übel weiter. Gerade Naturkatastrophen sind häufige Ursachen massiver Beschädigungen von Immobilien und Grundstücken. So mussten viele Versicherungen in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro begleichen, die durch Blitz- sowie Überspannungsschäden einhergingen. Im Jahr 2012 resultierte die Summe allein bei 330 Millionen Euro, was im Vergleich zu Jahren mit schweren Naturkatastrophen, wie 2007 (Wintersturm Kyrill) und 2002 (Elbhochwasser und Wintersturm Jeanette) sogar noch relativ gering ist. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die den Bauherren gegen die Ansprüche von dritten Personen absichert, welche während der Bauphase zu Schaden kommen.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist das Gegenstück zur Hausratversicherung. Während Letztere in erster Linie die Gegenstände innerhalb eines Gebäudes absichert, kümmert sich die Wohngebäudeversicherung um die Immobilie selbst und deren Substanz. Zudem können optional noch weitere Komponenten mitversichert werden. In der Standardvariante ist der Versicherungsnehmer gegen Schäden aufgrund von Brand, defekten Wasserleitungen, Sturm und Hagel abgesichert. Wie sicher eine Absicherung in diesem Bereich ist, haben bereits zuverlässige Studien gezeigt. Allein im Jahr 2012 wurden Aufwendungen in Millionenhöhe für den Bereich Sturm und Hagel getätigt. Besonders im Frühjahr und Herbst lagen hier die Versicherungsleistungen bei round about 100 Millionen Euro. Eine Kostenfaktor, der durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt wurde.

Die Wohngebäudeversicherung gilt als ein Muss für jeden Hausbesitzer. Tritt am Haus ein Schadensfall ohne Wohngebäudeversicherung ein, so stehen Besitzer vor einem großen Problem. Ein guter Versicherungsschutz ist hier also unumgänglich, gleichzeitig müssen die einzelnen Passagen deutlich differenziert werden. Überschwemmungsschäden sowie etwaige andere Naturkatastrophen werden von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, sondern erfordern einen separaten Elementarschäden-Schutz. Wie wichtig dieser ist, zeigt der Schadenaufwand aus dem Jahr 2012 auf, der hier auf seinem Höhepunkt bis zu 22 Millionen Euro betrug – eine gutee Wohngebäudeversicherung gilt hier also als unumstößlich.

Was sind die Leistungen einer Gebäudeversicherung bei Schadensfall

Die Gebäudeversicherung kommt generell für alle finanziellen Folgen auf, die durch eine der versicherten Schadensarten entweder am Gebäude selbst oder durch das Gebäude entstanden sind. Zum Abdeckungsbereich der Gebäudeversicherung gehört diverse Schadensursachen, die sich je nach Wohngebäudeversicherung unterscheiden können. Bei der Frage nach dem genauen Versicherungsschutz hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Schadenminderung

Ein Schadensereignis führt nicht immer zu einem versicherungstechnischen Totalschaden. Durch die Schadenminderung wird derjenige Betrag bezeichnet, um den der Gebäudewert aufgrund eines Schadens dauerhaft reduziert wird. In einem solchen Fall übernimmt die Gebäudeversicherung den finanziellen Ausgleich.

Kosten für Aufräumung, Abbruch oder Bewegung

Die Gebäudeversicherung kommt auch für die aufgrund des Versicherungsfalls anfallenden Aufräumarbeiten auf. Müssen beispielsweise Teile des Dachs oder entwurzelte Bäume durch die Feuerwehr weggeräumt werden, ersetzt der Versicherer die entstandenen finanziellen Aufwendungen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein beschädigtes Gebäude abgerissen werden muss.

Schäden durch Mietausfall

Schäden durch MietausfallversicherungSchäden durch MietausfallversicherungEin entstandener Mietausfall wird durch die Gebäudeversicherung nicht in jedem Fall abgedeckt. Damit die Wohngebäudeversicherung für die Folgen aufkommt, muss der Mietausfall eindeutig dem jeweiligen Schadensereignis zugeordnet werden können. Diese ist beispielsweise der Fall, wenn eine Mietwohnung oder -haus aufgrund eines Sturms für einen gewissen Zeitraum unbewohnbar wird. Die Gebäudeversicherung übernimmt dann den durch die Unvermietbarkeit entstandenen finanziellen Schaden.

Dekontamination

Je nach Schadensfall kann es zu einer Verschmutzung des Bodens kommen, welcher anschließend wieder beseitigt werden muss. Denkbar wäre beispielsweise, dass der Öltank durch einen Sturm beschädigt wird und daraufhin Öl in den Boden sickert. Durch die Abtragung der kontaminierten Flächen können extreme finanzielle Folgen nach sich ziehen, welche durch die Gebäudeversicherung erstattet werden.

Mehrkosten aufgrund Wiederherstellungsbeschränkungen von Restwerten

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass für die Behebung eines Schadens mehr Kapital benötigt wird, als die Immobilie zu Beginn wert war. In solchen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel den Differenzbetrag. Versicherungsnehmer sollten jedoch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, da es in diesem Bereich zahlreiche Ausschlüsse gibt. Für behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen wird oftmals eine zusätzliche Versicherung benötigt.

Schäden durch unbefugte Dritte

Bei einem Einbruch gestohlene Gegenstände können durch den Abschluss einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Diese kommt allerdings nicht für bei einem Einbruch aufgehebelte oder zerstörte Fenster, oder sonstige Folgeschäden am Haus auf. In solchen Fällen kommt ausschließlich die Gebäudeversicherung auf.

Beseitigung von umgestürzten Bäumen

Baumschäden am Gebäude oder dessen Umgebung kommen vor allem nach Stürmen sehr häufig vor. Deshalb gehört die Beseitigung von umgestürzten Bäumen zum Grundschutz einer Gebäudeversicherung.

Kosten für Sachverständige

Kommt es zu einem Schaden, muss zunächst die genaue Höhe festgestellt werden. Da der Hausbesitzer selbst in der Regel keine Schätzung vornehmen kann und dies von den meisten Versicherern auch nicht akzeptiert wird, ist hierfür ein Sachverständiger erforderlich. Dieser beurteilt als neutrale Instanz den entstandenen Schaden und beziffert dessen Höhe. Die hierfür gestellte Rechnung durch ebenfalls durch die Gebäudeversicherung übernommen.

Wasserverlust

Kommt es zu einem Rohrbruch an den Zu- und Ableitungsrohren, so werden nicht nur Teile des Gebäudes beschädigt, sondern sorgt ebenso für einen horrenden Kostenaufwand. Nicht nur das ausgetretene Wasser muss in diesem Fall bezahlt werden, sondern ebenso Renovierungen, die am Haus anfallen. Schnell kann hier eine Kostenfalle auftreten, die durch eine bestehende Wohngebäudeversicherung jedoch abgesichert ist. Für die Feststellung des vorliegenden Schadens muss in jedem Fall ein Sachverständiger vorstellig werden, der sich der Sachlage annimmt.

Versicherung gegen Wasserverlust

Versicherung gegen Wasserverlust

In diesem Fall bezahlen die Versicherungsgesellschaften das Gutachten, da eine Eigeneinschätzung der Eigentümer meist nicht möglich ist. Nach der Beurteilung des Schadens wird nicht nur das Gutachten und die Beeinträchtigungen am Haus durch die Wohngebäudeversicherung bezahlt, sondern meist wird auch die entstandene Wasserrechnung reguliert. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist selbstverständlich eine bestehende Gebäudeversicherung, die sämtliche Klauseln und Passagen bedient.

Schäden durch Graffiti

Insbesondere in städtischen Wohngegenden sorgen Graffitis für großen Ärger bei Hausbesitzern. Wenige Gebäudeversicherungen bieten die Übernahme der Reinigungs- und Malerkosten an. Immobilienbesitzer in ländlichen Regionen sind jedoch im Vergleich kaum betroffen.

Kosten für Hotelübernachtungen oder eine vorzeitige Rückreise

Ist das Haus aufgrund eines versicherten Schadensfalles für eine gewisse Zeit unbewohnbar, übernimmt der Versicherer die anfallenden Hotelkosten für Eigentümer und Mieter. Kosten zur HotelübernachtungIn welcher Höhe die Hotelkosten übernommen werden und wie lange der Aufenthalt im Hotel zumutbar ist, ist in der Regel in einer speziellen Klausel im Gebäudeversicherungsvertrag geregelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn beispielsweise nur das Bad aufgrund baulicher Mängel unbenutzbar ist.

Für einen solchen Fall wird eine separate Absicherung benötigt. Muss der Eigentümer aufgrund eines Schadens früher seinen Urlaub oder eine Dienstreise vorzeitig abbrechen, werden die anfallenden Rückreisekosten ebenfalls von der Gebäudeversicherung übernommen.

Bruch- und Frostschäden

Durch die Einwirkung von Frost kann es bei Wasser- und Entsorgungsrohren zu Bruchschäden kommen. Dazu ist auch die Bildung von Rost ein häufiger Grund. Die Gebäudeversicherung unterscheidet zwischen Schaden der am Gebäude selbst und am Außenbereich auftritt. Äußere Beschädigungen werden nur dann übernommen, wenn diese am Haus selbst, oder auf dem versicherten Grundstück entstanden sind. Ebenso werden Zu- und Ableitungsrohe, die sich außerhalb eines Gebäudes befinden, durch die Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Voraussetzung hierfür ist in erster Linie, dass die Rohre der privaten Entsorgung der Immobilie dienen und nicht zu gewerblichen Zwecken entfremdet werden. Weiterhin müssen sich die Rohre auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers befinden, damit der Versicherungsschutz greifen kann.

Übernommen werden auch defekte Schläuche, die mit den Rohren und Leitungen verbunden sind. Zu den abgedeckten Bereichen einer Wohngebäudeversicherung gehören in der Regel auch Beschädigungen an Dampf- oder Solarheizungen, Wärmepumpen oder Warmwassersystemen.

Schäden

Welche Parameter liegen der Versicherung zugrunde?

Bei der Suche nach einer passenden Gebäudeversicherung müssen zunächst einige Fragen betreffs Zustand, Wohnfläche, Standort und Ausstattung der Immobilie beantwortet werden. Dazu hat auch die Art der Nutzung einen Einfluss auf die Gebäudeversicherung. Bestimmte Risiken und Faktoren wirken sich auf die Berechnung der Versicherungsprämie aus.

Die Bauartklasse

Je nach Bauweise werden Gebäude einer entsprechenden Bauartklasse zugeordnet. Dies dient in erster Linie zur Risikobeurteilung eines Objekts.

KlasseBauweiseBedachung
IMassives Mauerwerk oder BetonHarte Bedachung
IIFachwerk aus Stahl oder Holz mit Glas- bzw. Steinfüllung. Stahl oder Stahlplattenkonstruktion mit einer Wandverkleidung aus nicht brennbarem MaterialHarte Bedachung
IIIFertighäuser aus Holz oder in Blockbohlenweise erstellte HäuserHarte Bedachung
IVHäuser in Bauweise der Bauartklasse I und IIWeiche Bedachung
VHäuser in Bauweise der Bauartklasse IIIWeiche Bedachung

Lage des Objekts

Die jeweilige Lage einer Immobilie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Suche nach einer Gebäudeversicherung. Regionen, in denen es häufig zu Sturmschäden oder Überschwemmungen kommt, sind im Vergleich bei den Prämien um einiges teurer. Unter Umständen können Gebäude gegen bestimmte Risiken nicht versichert werden. Entscheidend sind die Stadt und die genaue Anschrift.

Nutzungsart der Immobilie

Was die Nutzung der Immobilie betrifft, kommt es insbesondere darauf an, ob das Objekt vermietet oder selbst genutzt wird. Handelt es sich hier um ein Ferienhaus, welches nur gelegentlich bewohnt wird oder um ein Mehrfamilienhaus, was teilweise gewerblich genutzt wird? Diese und andere Fragen bilden bereits bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine gewichtige Grundlage, die mitunter auch den Kostenfaktor bestimmt.

Ausstattung und Wohnfläche

Je nach Ausstattung muss für die Immobilie ein höherer Wert angesetzt werden, denn je größer das Gebäude ist, desto mehr Raum für Ausstattung ist gegeben. So kann bei einem Feuerschaden je nach Wohnausstattung ein hoher Verlust eintreten. Auch wenn diese Tatsache weitgehend belächelt wird, sind auch Feuereinwirungen ein häufigerer Schadensgrund, als vermutet wird. Im Jahr 2012 wurden durch Feuerschäden mehrere 100.000 € durch Versicherungen beglichen.

Ausstattung & Wohnfläche

Wichtig ist es die Objektausstattung bei der Wohngebäudeversicherung mit anzugeben. So wird der Schaden an Fußbodenheizung, Whirlpool, marmorierten Fußböden, elektrischen Rollläden, einer individuellen Einbauküche nebst begehbarem Kleiderschrank höher beziffert als im Vergleich der Standard-Teppichboden aus dem Baumarkt. Dazu ist auch die Wohnfläche ein wichtiges Kriterium bei der Ermittlung einer Gebäudeversicherung. Deshalb wird bei einem Versicherungsvergleich immer auch die Wohnfläche abgefragt. Dennoch wird die Definition der Wohnfläche bei Versicherungen immer konkretisiert. Wie viele Quadratmeter an Gesamtfläche müssen versichert werden? Gehören Kellerräume und Dachschrägen zur Berechnung dazu? Viele Faktoren müssen überdacht und in die Kalkulation einbezogen werden. Somit gehören auch Anbauten und Nebengebäude, die zu Wohnzwecken dienlich sind, in die Einberechnung dazu.

Welche Schadensursachen sind abgedeckt?

Zum Grundschutz der Gebäudeversicherung gehören die drei Komponenten Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung. Deren fatale Folgen sind in der Regel nicht unerheblich, sodass schnell der finanzielle Ruin droht, wenn keine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer je nach Bedarf allerdings auch noch zahlreiche weitere Bausteine in die persönliche Gebäudeversicherung aufnehmen. Offeriert werden hier je nach Versicherer Policen gegen Elementarschäden, Glasbruch oder Überspannungsschäden.

Hagel- und Sturmschäden

Nachdem Tornados und schwere Stürme lange Zeit vornehmlich in den USA und Asien für Zerstörung sorgten, kommt es in den letzten Jahren auch in Deutschland immer öfters zu Beschädigungen.GDV SturmVor allem „Kyrill“ hat seine Kraft gezeigt und in Deutschland Versicherungsleistungen in Höhe von mehreren Millionen Euro nach sich gezogen. Sturm und Hagel können hohe Kosten für Immobilien- und Grundstückbesitzer verursachen, weshalb dieser Bereich regulär zur Basisabsicherung bei der Wohngebäudeversicherung gehört. Voraussetzung für die Schadensübernahme in puncto Sturm ist allerdings, dass dieser mindestens die Windstärke 8 besitzt. Ab dieser Stufe werden die entstandenen die entstandenen Kosten durch die Wohngebäudeversicherung übernommen. Was Hagelschäden betrifft, gibt es keine Mindestgrößen. Diese sind in jedem Fall durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Sturm- und Hagelschäden

Feuer

Durch die Feuerversicherung werden Beschädigungen durch ein Feuer innerhalb des Hauses sowie am Gebäude abgedeckt. Dazu gehören auch Blitzeinschlags-, Explosions- oder Implosionsschäden durch die Feuerversicherung abgedeckt.GDV FeuerWie hoch in diesem Fall der Versicherungsbetrag ausfallen soll, hängt davon ab, wie hoch die Summe der Ausstattung angesetzt wird. Heutzutage wird die Feuerversicherung in Kombination mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen, um sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich eine gewisse Sicherheit zu bieten. Auch wenn die Feuerpolice heutzutage als freiwillig gilt und der Abschluss freigestellt wird, so sollte im Grunde auf diese Absicherung nicht verzichtet werden.

Leitungswasser

Aufgrund maroder Rohre oder undichter Verflanschungen kann Wasser austreten und in Wänden sowie Decken schwere Beeinträchtigungen am Haus verursachen. Dies ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern sorgt auch dafür, dass Mietwohnungen und Einfamilienhäuser vielfach nicht mehr bewohnt werden können. Außerdem ist die Beseitigung des Schadens in der Regel mit erheblichen Nebenkosten, wie beispielsweise für Hotelübernachtungen, verbunden.

Schäden am haus durch Leitungswasser

Als fester Bestandteil der Gebäudeversicherung kommt die Versicherungsgesellschaft bei Leitungswasserschäden daher stets auch für die finanziellen Folgen eines solchen Schadens auf. Wichtig ist hierbei eine Differenzierung zwischen zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Entsteht Schaden an Rohren der Heizungsanlagen oder leitungswasserführenden Installationen, so greift hier die Hausratversicherung, während ein Austausch von Installationen, die bereits seit Hausbau zum Interieur gehörten, ganz ohne Zweifel zur Wohngebäudeversicherung anzurechnen sind.

Sinnvolle Erweiterungen bei der Gebäudeversicherung

Neben der Basisabsicherung haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, noch weitere Komponenten in die Gebäudeversicherung zu integrieren. Auf diese Weise lässt sich der Versicherungsschutz optimal an den persönlichen Bedarf anpassen. Je nach Standort und Art der Immobilie bieten sich insbesondere die folgenden Erweiterungen an.

Elementarschäden

Die Bezeichnung Elementarschäden ist ein gängiger Begriff im Rahmen der Leistungen einer Gebäudeversicherung. Elementarschäden werden durch das unmittelbare Wirken der Natur verursacht.GDV ElementarschädenSie können meist nicht verhindert werden und verursachen häufig extrem hohe Kosten. Natürlich gibt es Policen, deren Abschluss nicht zwingend erforderlich ist. Wer beispielsweise im norddeutschen Flachland lebt, der benötigt keinen Schutz gegen Lawinenschäden. Gehört Ihnen jedoch zum Vergleich ein Haus in den Bayerischen Alpen ist eine solche Absicherung nahezu unerlässlich. Ähnlich verhält es sich in puncto Erdrutsch. Auch hier ist eine spezielle Absicherung im Grunde genommen nicht von Bedeutung, sofern man nicht in der Nähe von Hügeln oder Bergen lebt. Trotzdem sind die meisten großen Gesellschaften dazu übergegangen, Elementarschäden zusammenzufassen und hier einen kompletten Leistungsumfang zu gewähren. Vor einem Vertragsabschluss empfiehlt es sich jedoch, das Leistungsportfolio im Einzelnen zu überprüfen, damit es am Ende nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Zu den Elementarschäden gehören insbesondere:
  • Überschwemmungen
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Vulkanausbruch

Standardmäßig werden durch die Gebäudeversicherung keine Elementarschäden abgedeckt. Die meisten Versicherer bieten jedoch einen optionalen Baustein für eine Elementarschadensversicherung an. Bei einigen Assekuranzen können diese zudem über eine separate Police abgeschlossen werden.

Den meisten Menschen sind sicher noch die Bilder der Flutkatastrophen von 2002 und 2013 in Erinnerung. Hochwasserschäden werden von der Gebäudeversicherung nur dann übernommen, wenn der Versicherungsnehmer diese separat absichert. Allerdings hat nicht jeder Kunde die Möglichkeit, sich so zu schützen. Für besonders gefährdete Gebiete wie die Kölner Innenstadt oder entlang der Elbe schließen die meisten Versicherer eine Absicherung von Hochwasserschäden aus. Zudem wird eine Police oftmals nur dann angeboten, wenn der Kunde in den letzten 10 Jahren keine Elementarschäden hatte. Dennoch sollte dieser Bereich nicht stiefmütterlich beäugt werden. In den letzten Jahren haben Hochwasserschäden rasant zugenommen. Allein das Elbhochwasser 2002 verlangt über 100.000 Schadensfälle, die im Bereich von 140 Millionen Euro oblagen.

Um das Risiko möglichst sicher beurteilen zu können, haben die Versicherungen alle Gebäude anhand ihrer Ortes, der Straße sowie der Hausnummer in eine Risikogruppe eingeteilt.

Gefahrenklasse 4: Statistischen Angaben zufolge kommt es alle 10 Jahre zu einem Hochwasser. Gefahrenklasse 3: Statistischen Angaben zufolge kommt es alle 10 bis 50 Jahre zu einem Hochwasser. Gefahrenklasse 2: Statistischen Angaben zufolge kommt es alle 50 bis 200 Jahre zu einem Hochwasser. Gefahrenklasse 1: alle übrigen Gebäude

Gebäude, die sich in der Gefahrenklasse 3 oder 4 befinden, haben aktuell kaum die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Derzeit sind hiervon jedoch nur etwa 3 Prozent aller Gebäude betroffen.

Bauherrenhaftpflicht

Der Bau eines Eigenheims ist auch bei genauer Planung immer mit gewissen Gefahren und Risiken verbunden. Gerade auf der Baustelle summieren sich Unfälle, die nicht selten sogar mit lebensgefährlichen Verletzungen oder gar mit dem Ableben bezahlt werden müssen.BauherrenhaftpflichtSpielende Kinder könnten in die Baugrube fallen, Handwerkern fallen schwere Lasten auf den Fuß oder Dachdecker stürzen vom Dach. BauherrenhaftpflichtDie Folgen sind auch für die Bauherren schwerwiegend, denn er muss meist für sämtliche finanzielle Folgen, die hier entstanden sind, aufkommen. Gab es einen Todesfall auf der Baustelle, so hat der Bauherr ohne entsprechenden Versicherungsschutz unter Umständen viele Jahre zu zahlen. Deshalb gehört der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht für alle Häuslebauer zu den wichtigsten Policen überhaupt.

Der Bauherr ist zudem dafür verantwortlich, dass auf bzw. durch seine Baustelle niemand zu schaden kommt. Hierfür kommt die Gefährdungshaftung zum Tragen, die im Gesetz fest verankert ist, stellt eine Baustelle schließlich eine große Gefahrenquelle an sich dar. Um hie für alle Beteiligten eine Absicherung zu ermöglichen, ist dieser Passus in der Bauherrenhaftpflicht unabkömmlich. Kommt es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, ist der Bauherr unabhängig von einem eigenen Verschulden in voller Höhe hierfür haftbar. Geschützt sind neben dem Bauherren selbst auch die Mitarbeiter der beauftragten Firmen sowie unentgeltlich tätige Freunde und Familienangehörige.

Neben der Übernahme eines entstandenen Schadens werden die Bauherrenhaftpflicht zudem auch unberechtigt gegen den Versicherungsnehmer gestellte Ansprüche ab. Falls erforderlich wird hierfür auch der Rechtsweg bestritten. Wichtig ist, dass in den Vertragsbedingungen alle vorhandenen Risiken ausreichend abgesichert sind. Bauherren, die sich an der Planung beteiligen oder die Bauleitung gar selbst übernehmen, müssen diese dem Versicherer vor Abschluss der Police mitteilen. Ansonsten besteht hierfür keine Absicherung.

Glasversicherung

Die Verglasung des versicherten Gebäudes wird von den Assekuranzen als Sonderfall gesehen und muss deshalb separat abgesichert werden. Bei Abschluss einer Glasversicherung sind sowohl die Glasflächen am Gebäude wie Fenster oder Lichtkuppeln wie auch die Verglasung des Mobiliars versichert. Zu den versicherten Gegenständen gehören zudem auch eventuell vorhandene Aquarien oder Glaskeramik-Kochflächen. Neben dem eigentlichen Schaden kommt die Gebäudeversicherung auch für die anfallenden finanziellen Folgen einer Notverglasung auf.

Photovoltaikversicherung

Der Einbau einer Fotovoltaikanlage ist zumeist sehr kostenintensiv, weshalb diese gegen mögliche Beschädigungen abgesichert werden sollte. Wer eine Fotovoltaikanlage errichtet, sollte bedenken, dass die bisherige Gebäudeversicherung hierfür keine hinreichende Absicherung bietet. Mittlerweile bieten viele Versicherungen einen separaten Baustein für Energieproduktionsstätten an. Hierzu gehören Hausbestandteile, welche zur Erzeugung von alternativen bzw. regenerativen Energien genutzt werden.

Hierzu gehören unter anderem:
  • Fotovoltaikanlagen
  • Solaranlagen
  • Erdwärmeanlagen
  • Wärmepumpen

Überspannungsschäden

Elektronikschäden werden nicht immer nur durch einen Blitzschlag verursacht. In den meisten Fällen sind hierfür andere Ursachen verantwortlich. Doch ganz gleich, welche Ursache für den Schaden maßgeblich war, die finanziellen Folgen hierfür können horrend sein.ÜberspannungsschädenSo mussten Versicherungen in den vergangenen Jahren zwischen 310 Millionen Euro bis hin zu 330 Millionen Euro jährlich für Blitz- und Überspannungsschäden hinnehmen. Dieser Betrag ist im Vergleich zu den meisten anderen Schadensursachen einer der höchsten. Grundsätzlich kann es bei jedem Elektrogerät zu einer Überspannung kommen. Fällt beispielsweise die Heizung aufgrund eines Überspannungsschadens aus, kann dies zu einem sehr hohen Schaden führen. Dazu kann es aufgrund einer defekten Sicherung jederzeit zu einem Kabelbrand kommen. In solchen Fällen ist der Eigentümer durch die Wohngebäudeversicherung gegen Überspannungsschäden an seinem Haus geschützt. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt hier bei vorhandener Police sämtliche finanziellen Folgen.

Allgefahren

Die Allgefahrendeckung ist ebenfalls ein sehr sinnvoller Zusatz zur Gebäudeversicherung. Durch eine solche Komponente werden einige der zuvor genannten Regelungen außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig erhält der Kunde Schutz gegen nahezu alle Gefahren und Risiken. So sind bei einer Allgefahrendeckung beispielsweise auch Sturmschäden bei einer geringeren Windstärke als 8 versichert. Dazu besteht eine Absicherung gegen Wasserschäden, die nicht durch defekte Leitungen hervorgerufen werden. Mit einer solchen Absicherung gehören auch die finanziellen Folgen eines Diebstahls oder Einbruchs zum Versicherungsschutz.

Wie berechnen sich die jährlichen Prämien zur Wohngebäudeversicherung?

Ziel ist es, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall durch die Wohngebäudeversicherung den finanziellen Schaden in vollem Umfang ersetzt bekommt. Um die benötigte Versicherungssumme bzw. den Versicherungswert zu ermitteln, wird in den meisten Fällen das Verfahren des sogenannten gleitenden Neuwerts angewendet. Das wichtigste Kriterium bei diesem Verfahren ist der Gebäudewert von 1914. Dieser gibt an, wie viel Goldmark das zu versichernde Objekt im Jahr 1914 gekostet hätte. Gewählt wurde diese fiktive Bezugsgröße, da die Baupreise 1914 im Vergleich zu Heute besonders stabil waren. Mittels der einheitlichen Grundlage wird dann der aktuelle Gebäudewert bzw. die auszuzahlende Versicherungssumme bestimmt. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass bei einer korrekten Bestimmung des Ausgangswertes die Versicherungssumme an die jährlich steigenden Kosten angepasst werden kann.

Bestimmung des Werts von 1914

Bei der Berechnung des Gebäudewerts eines Ein- oder Zweifamilienhauses werden die folgenden Kriterien berücksichtigt. Diese gelten zudem auch Reihenhäuser und Gebäude in Hanglage.

Gebäudetyp

Wichtig ist unter anderem die Zahl der Etagen sowie ob das Gebäude mit einem Flachdach ausgestattet ist. Dazu spielt es eine Rolle, inwieweit der Dachboden ausgebaut ist und ob die Immobilie über einen Keller verfügt.

Nebengebäude

Befinden sich auf dem Gelände der zu versichernden Immobilie noch weitere Gebäude wie ein Carport, Pavillon, eine Garage oder ein Gartenhaus?

Bauausführung und -ausstattung

Entscheidende Kriterien sind das Material der Außenwände und des Daches. Dazu spielen auch die inneren Wände sowie die vorhandenen Installationen eine wichtige Rolle.

Wohnfläche

Ermittelt werden die Wohnfläche aus der Summe von Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss.

Sofern der Wert von 1914 nicht bekannt ist, kann dieser mit einem Wertermittlungsbogen auch vom Hauseigentümer selbst berechnet werden. Zudem wird von den meisten Versicherern auch das Gutachten eines Sachverständigen akzeptiert. Bei einigen Assekuranzen können Versicherungsnehmer auch den Neubauwert des jeweiligen Jahres angeben. Der Versicherer führt dann selbst die Umrechnung durch.

Beim Wertermittlungsverfahren von 1914 ist immer der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles abgesichert. Dieser entspricht dem eigentlichen Wert der Immobilie inklusive Konstruktions- und Planungskosten. Deshalb wird in diesem Fall auch von einer gleitenden Neuwertversicherung gesprochen. Da sich der ortsübliche Neubauwert permanent ändert, wird der Versicherungsschutz durch die Assekuranz regelmäßig an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Dabei nutzen die Versicherer den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor sowie den Baukostenindex.

Gleitender Neuwertfaktor und Baukostenindex

Mit dem gleitenden Neuwertfaktor können Wertsteigerungen des Gebäudes in die Kalkulation der Prämien und des Versicherungswerts einbezogen werden. Der Faktor gibt an, wie viel der Neubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Der gleitende Neuwertfaktor besteht zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex. Berechnet werden diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Über den Verband können die einzelnen Versicherer jederzeit darauf zugreifen.

Zwar ist der gleitende Neuwertfaktor nicht verbindlich, jedoch wird dieser von fast allen Assekuranzen zur Prämienberechnung genutzt. Dabei verwenden die Versicherer folgende Formel:

Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz = Prämie Wohngebäudeversicherung

Der Beitragssatz wird von jeder Versicherung eigenständig festgelegt und beträgt beispielsweise 0,55 Prozent. Was den Baupreisindex betrifft, wird dieser durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Ist der Index sowie der Neubauwert des betreffenden Jahres vorhanden, kann hieraus der Wert von 1914 berechnet werden. Die entsprechende Formel hierfür lautet:

Neubauwert des jeweiligen Baujahres/Baukostenindex des jeweiligen Baujahres = Wert 1914

Der gleitende Neubauwert stellt sicher, dass sich sowohl Prämie wie auch Versicherungssumme stets am aktuellen, ortsüblichen Neubauwert orientieren. Wird das versicherte Gebäude durch ein versichertes Schadensereignis komplett zerstört, kann der Versicherungsnehmer mit der ausgezahlten Summe wieder eine gleichwertige Immobilie erstellen. Dabei liegt die Versicherungssumme immer über dem reinen Wiederaufbauwert, sodass mit dieser auch die Aufräumkosten oder ein eventueller Mietausfall abgedeckt sind.

Mit diesem Verfahren ist eine Unterversicherung des Gebäudes nahezu ausgeschlossen. Wichtig ist, dass nachträglich durchgeführte An- oder Umbauten der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden. Diese passt anschließend die Versicherungssumme sowie den zu zahlenden Beitrag an den neuen Gebäudewert an.

Das Verfahren des gleitenden Neubauwerts hat noch einen weiteren wichtigen Vorteil. Sofern der Wert von 1914 vorliegt, lassen sich die Angebote der verschiedenen Versicherer auf einfache Weise miteinander vergleichen.

Mit dem Wert 1914 die Gebäudeversicherungen vergleichen

Wer beim Kauf einer Immobilie die Gebäudeversicherung wechseln möchte, kann den Wert 1914 in der Regel aus dem Versicherungsschein entnehmen. Einem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich unterschiedlicher Versicherungen im Internet, steht anschließend nichts mehr im Wege. Dabei reichen wenige Angaben aus, um die aktuellen Angebote der Versicherer miteinander zu vergleichen. Preisunterschiede von bis zu 500 Euro pro Jahr sind dabei keine Seltenheit. Ein Vergleich kann hier also bares Geld sparen.

Welche Wohngebäudeversicherung werden angeboten?

Wer eine eigene Immobilie besitzt, kommt um den Abschluss einer Gebäudeversicherung in der Regel nicht herum. Entsprechend groß ist aber auch das Angebot an Versicherern, welche eine entsprechende Police anbieten und um einen Abschluss einer Wohngebäudeversicherung buhlen. Dabei gibt es im Vergleich sowohl was Leistungen wie auch Prämien betreffen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften. Vor dem Vertragsabschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte daher unbedingt immer auch ein Vergleich angestrebt werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Police in puncto Preis-Leistungs-Verhältnis in einem guten Verhältnis steht. Testberichte von Fachzeitschriften bieten Hausbesitzern einen ersten Anhaltspunkt. Nach Möglichkeit sollte für einen solchen Vergleich auch ein wenig Zeit eingeplant werden. Wer pro Jahr einen dreistelligen Betrag für seine Wohngebäudeversicherung investiert, der möchte natürlich im Ernstfall auch umfassend geschützt sein.

Gebäudeversicherungen online vergleichen

Im großen Dschungel der Versicherungen ist ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungen niemals verkehrt. Wer sich also unschlüssig ist bei welcher Versicherungsgesellschaft er am besten aufgehoben ist, der nutzt einfach das Internet und probiert einen Vergleich srechner aus. Diese geben binnen weniger Sekunden Aufschluss über die Vielfalt der Versicherungen und den monatlichen Beitragssatz. Wichtig für den Nutzen sind lediglich ein paar wenige Daten wie Versicherungssumme, Versicherungsumfang, Beginn des Versicherungsschutzes und ein paar persönliche Fakten und schon kann die Suche, oder besser der Vergleich beginnen. Nun kann der Suchende selbst entscheiden, bei welchem Versicherer er am besten aufgehoben ist. Meist können durch diese Suchmethoden bis zu 70% durch Online-Abschlüsse eingespart werden. In der Regel ist der Abschluss der Wohngebäudeversicherung auch online möglich, sodass die Angelegenheit schnell und unkompliziert vollzogen werden kann.

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Wissenswertes zum GDV

Die GDV steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Vor allem der Versicherungs- sowie Risikoschutz im privaten sowie öffentlichen Bereich liegt diesem Verband am Herzen. Sie zeigt zudem kalkulierbare Risiken auf und legt Fakten dar. Somit ist sie eine unverzichtbare Basis für sämtliche Handlungen im wirtschaftlichen Bereich.

Als Dachorganisation umfasst die GDV mittlerweile über 464 Mitgliedsunternehmen und ca. 216.000 Beschäftigt und Auszubildende, die mit knapp 460 Millionen Versicherungsverträgen das Risiko und die Vorsorge sowohl in privaten Haushalten als auch im Bereich der Industrie, des Gewerbes und der öffentlichen Einrichtungen umfasst. Gleichzeitig bietet die GDV für die Vielzahl der unterschiedlichen Versicherungen eine Reihe von Musterbedingungen an, die im Allgemeinen als unverbindliche Empfehlungen gelten, jedoch bei der Erstellung sowie Gestaltung des Versicherungsvertrages eine gute Stütze darstellen sollen.

So finden sich in den Musterbedingungen mitunter brancheneinheitliche Satzungen wieder, Höhen über Versicherungsumfänge sowie Rechte und Pflichten von Versicherungsgesellschaft sowie Versicherungsnehmer. Die Bedingungen werden in der Regel jedes Jahr aktualisiert und aufgefrischt, um den Umfang und den Geltungsbereich zu optimieren.

Die Grafiken und Diagramme werden zur Verfügung gestellt von © GDV | www.gdv.de